Veröffentlicht in Wahlen
am 13.08.2024 von SPD-LOS
Die Briefwahl war einmal als Ausnahme gedacht. Sie wurde in der (alten) Bundesrepublik bereits im Jahre 1957 eingeführt. Heute wird die Wahl von daheim aus immer beliebter und mit jedem Wahlgang für Parlamente und Kommunalvertretungen werden es immer mehr Briefwähler.
Das ist weder unfair noch leistet das weder Missbrauch noch Betrug Vorschub, wie Donald Trump in den USA und wie einige auch hierzulande behaupten. Es ist einfach Freiheit des Wählers, seine Stimme abzugeben, wo und wie er möchte. Die Demokratie nimmt daran keinen Schaden, eher an unsinnigen Debatten.
Am Montag (12.08.24) begann in Brandenburg der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 22. September 2024. Das teilte der Landeswahlleiter mit. Bis zum 1. September sollten dann alle Wahlberechtigten die Post erhalten haben. Wer keine Unterlagen erhalten hat, sollte beim Amt nachhaken!
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz des Grundgesetzes, die am Wahltag
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das 16. Lebensjahr vollendet haben,
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seit mindestens einem Monat im Land ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie,
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nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind.
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen erfordert keinen Nennung von Gründen. Die angeforderten Unterlagen werden ab dem 19. August verschickt. So geht’s:
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