22.09.2024: Tipps für Briefwähler

Veröffentlicht in Wahlen

 

Die Briefwahl war einmal als Ausnahme gedacht. Sie wurde in der (alten) Bundesrepublik bereits im Jahre 1957 eingeführt. Heute wird die Wahl von daheim aus immer beliebter und mit jedem Wahlgang für Parlamente und Kommunalvertretungen werden es immer mehr Briefwähler.

Das ist weder unfair noch leistet das weder Missbrauch noch Betrug Vorschub, wie Donald Trump in den USA und wie einige auch hierzulande behaupten. Es ist einfach Freiheit des Wählers, seine Stimme abzugeben, wo und wie er möchte. Die Demokratie nimmt daran keinen Schaden, eher an unsinnigen Debatten.

Am Montag (12.08.24) begann in Brandenburg der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 22. September 2024. Das teilte der Landeswahlleiter mit. Bis zum 1. September sollten dann alle Wahlberechtigten die Post erhalten haben. Wer keine Unterlagen erhalten hat, sollte beim Amt nachhaken!

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens einem Monat im Land ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie,

  • nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland  ausgeschlossen sind.

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen erfordert keinen Nennung von Gründen. Die angeforderten Unterlagen werden ab dem 19. August verschickt. So geht’s:
  1. Der direkte Weg

    Sie können vor dem Wahltag am 22. September 2024 auch während der Öffnungszeiten zu ihrem zuständigen Amt gehen, in den bereitstehenden Wahlkabinen Ihren Stimmzettel ausfüllen und in die Wahlurne einwerfen.

  2. Der Postweg

    Die Briefwahlunterlagen können Sie im zuständigen Amt wie dem Rathaus der Stadt Erkner oder schriftlich (Fax, E-Mail oder online (per QR-Code) ) bei ihrer Wahlbehörde beantragen. Hierfür vorgesehen ist das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Formular.

  3. Ihre Wahlunterlagen kommen zu Ihnen

    Die vollständigen Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.

  4. Wichtig für Ihren Wahlgang daheim!

    Den ausgefüllten Stimmzettel in die entsprechenden Umschläge stecken und zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein im mitgeschickten amtlichen Briefumschlag (portofrei) an die Wahlbehörde zurückschicken.

  5. Die Abgabefristen

    Der Wahlschein muss spätestens am Wahltag 22. September bis 18:00 Uhr bei der Adresse eingehen, die auf dem Wahlbrief aufgedruckt ist.

 

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