„Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften“, heißt die Novelle des Brandenburgischen Jagdgesetzes, das der Landtag verabschiedet hat. Danach kann der Wolf nach geltendem Recht gejagt werden. Anders beschrieben: „Verbesserung der Wirksamkeit der Abschussplanung bei erhöhtem Wildschaden durch Weiterentwicklung des Brandenburgischen Jagdgesetzes“. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Wolfgang Roick.
Veröffentlicht in Umwelt
am 19.03.2026 von SPD-LOS