Unabhängig davon, ob dieses Urteil vollständig auf Brandenburg anwendbar ist, wird es den Umgang des Bundes und der Länder mit der Schuldenbremse prägen. Einige bislang juristisch umstrittene Fragen, sind durch das Bundesverfassungsgericht jetzt geklärt worden. Hierzu gehört der Grundsatz der Jährlichkeit im Hinblick auf die Erklärung von Notlagen. Seiner Zeit hatte Brandenburg diese für zwei Jahre erklärt. In der Umsetzung des Urteils wird diese Erklärung für 2024 nun wiederholt.
Veröffentlicht in Landespolitik
am 05.12.2023 von SPD-LOS
Das Land Brandenburg erklärt die Haushaltsnotlage für das Jahr 2024 erneut und reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Bundesregierung.