Zuzugsbeschränkungen für Flüchtlinge, Gastarbeiter und Migranten begleiten und seit der Nachkriegszeit. Den Vertriebenen aus Ostpreussen, Pommern und Schlesien wurden nach 1945 Wohnungen zugewiesen. DDR-Flüchtlinge durften bis 1961 im Westen Deutschlands auch nicht den Wohnsitz frei wählen. Gastarbeiter erhielten seit den 60er Jahren in Westberlin bis 1980 in ihren Pass: Zuzug nur in die Bezirke Kreuzberg ... gestattet. So galt es auch in westdeutschen Städten. Eine Erfolgsgeschichte? Am Anfang notwendig in der späteren Bundesrepublik eher Schikane. Nun soll eine "Wohnsitzauflage" in Brandenburg für Migranten gelten. (gu)
Dazu eine Erklärung aus der SPD-Landtagsfraktion:
Veröffentlicht in Landespolitik
am 20.02.2026 von SPD-LOS
Öffentliche Aufträge sollen in Brandenburg künftig über das sogenannte Best-Bieter-Prinzip vergeben werden. Bei diesem Verfahren muss nur noch das erfolgreiche Unternehmen seine Eignung nachweisen und die vollständigen Prüfunterlagen einreichen. Für alle übrigen Bieter entfällt das bislang verpflichtende Einreichen umfangreicher Dokumente. Damit wird ein konsequenter Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden im Vergaberecht vollzogen.