Veröffentlicht in Bundespolitik
am 29.10.2004 von SPD-LOS
Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben. Wesentliche Merkmale des Sozialstaats sind die Gesetzlichen Sozialversicherungen. Dazu zählt die Gesetzliche Rentenversicherung, die das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik ist. Die Gesetzliche Rentenversicherung bildet zwar die Hauptsäule, aber nicht die alleinige Basis der Alterssicherung in Deutschland.