Veröffentlicht in Landespolitik
am 25.09.2025 von SPD-LOS

Die SPD-Landtagsfraktion drängt auf eine zügige Umsetzung des Sondervermögens des Bundes. Ziel sei es, die vorgesehenen Milliardeninvestitionen so schnell wie möglich bei den Menschen im Land wirksam werden zu lassen.

„Das Sondervermögen bietet enorme Chancen für Brandenburg. Es geht um Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Sicherheit, Gesundheit – und nun auch in den Sport. Das sind genau die Bereiche, die unser Land stark machen und das Leben der Menschen verbessern“, betonte Jörg Vogelsänger, Sprecher für Haushaltspolitik.

Veröffentlicht in Landespolitik
am 12.09.2025 von SPD-LOS

Den Bundesländern und den Kommunen stehen aus dem Sondervermögen des Bundes 100 Milliarden Euro zu. Das haben Bund und Länder vereinbart. Danach liegt der Anteil Brandenburgs bei 2,99920 Prozent. Damit entfallen auf das Land Brandenburg: 2.999.200.000 Euro. Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg erläutert die Eckdaten. (Quelle: Finanzministerium Brandenburg, Die vorläufigen Daten müssen noch von den Kommunalen Spitzenverbänden geprüft/bestätigt werden. Das letzte Wort haben Bundestag und Bundesrat, die darüber in den nächsten abschließend beraten und entscheiden.)

Veröffentlicht in Landespolitik
am 09.09.2025 von SPD-LOS

Rund 3 Milliarden Euro sollen dem Land Brandenburg aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung zur Verfügung stehen. 1,5 Milliarden Euro daraus erhalten die Kommunen für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz und Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport.

Wie hoch ist das Sondermögen überhaupt?
Das Sondervermögen des Bundes gliedert sich in drei Bereiche: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.

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