Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4.Nov. 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ beschlossen. Für die Kommunen und Landkreise wichtig: Der Paragraph 7 mit Begründung. Hier befindet sich der Vorschlag zur Umsetzung des Sondervermögens.
Veröffentlicht in Landespolitik
am 19.11.2025 von SPD-LOS
"Mit dem Sondervermögen investieren wir nicht nur in Trockenbau, Teer oder Technik – wir investieren vor allem in die Zukunft. Wir tragen dazu bei, dass Brandenburg auch in zehn, zwanzig und dreißig Jahren ein starkes und lebenswertes Land ist". So Björn Lüttmann, Fraktionsvorsitzender der SPD zum Thema während der ersten Lesung zum Thema „Zukunftspaket Brandenburg“ (Zukunftspaket Brandenburg-Errichtungsgesetz - ZuPakBbgG), Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1964. Es ist heute in erster Lesung im Landtag behandelt worden. Seine Verabschiedung im Landtag Brandenburg ist in der Plenarsitzung im Dezember vorgesehen.
„Zukunftspaket Brandenburg und Sondervermögen des Bundes“Verfahren, Inhalte, Verteilung
Bitte beachten Sie auch die Informations- und Diskussionsveranstaltung von Jörg Vogelsänger Finanzpolitischer Sprecher der SPD im Brandenburger Landtag:
Datum: Montag, 1.Dezember, 19:00 Uhr
Ort: Anglerheim Erkner, Am Bretterschen Graben 7
Anmeldungen erbeten unter: E-Mail wk(at)joergvogelsaenger.de