Veröffentlicht in Landespolitik
am 16.01.2019 von SPD-LOS
Neue Kredite sind seit einigen Jahren bereits für das Land Brandenburg Tabu. Schulden werden zurückgezahlt. Jetzt zieht eine weitere Schuldenbremse: Vom 1. Januar 2020 an gilt für den Bund und alle Länder das Neuverschuldungsverbot (Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG)). Es sieht vor, dass deren Haushalte grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind.