Schuldenbremse für Brandenburg eingerichtet

Veröffentlicht in Landespolitik

 

Neue Kredite sind seit einigen Jahren bereits für das Land Brandenburg Tabu. Schulden werden zurückgezahlt. Jetzt zieht eine weitere Schuldenbremse: Vom 1. Januar 2020 an gilt für den Bund und alle Länder das Neuverschuldungsverbot (Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (GG)). Es sieht vor, dass deren Haushalte grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind.

Gleichzeitig räumt Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 GG den Ländern das Recht ein, die Schuldenregel im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen auszugestalten. Das soll kein Schlupfloch für versteckte Kreditaufnahmen sein, sondern bei Wirtschaftsflauten oder Katastrophen flüssig zu bleiben.

Deshalb haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Bündnis 90/Grüne im Brandenburger Landtag auf eine gemeinsame Regelung verständigt. Sie wollen einen entsprechenden Passus in der Verfassung (Art. 103 Verf – Kreditaufnahme) des Landes Brandenburg verankern. Außerdem soll die Landeshaushaltsordnung so geändert werden, dass die laut Grundgesetz ab 2020 zulässigen Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot in besonderen Fällen auch für Brandenburg gelten.

Die Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung wollen die vier Fraktionen jetzt in den Landtag einbringen, womit eine fristgerechte Umsetzung sichergestellt ist.

Der SPD Fraktionsvorsitzende Mike Bischoff erklärt dazu: „Brandenburg hat schon in den vergangenen Jahren keine neuen Kredite aufgenommen und gezeigt, dass Zukunftsinvestitionen mit Schuldenabbau Hand in Hand gehen können. Wir wollen Zusammenhalt und Lebensqualität in allen Regionen dauerhaft sichern – dazu ist eine solide Haushaltspolitik ebenso wichtig wie der Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Mit der Änderung von Landesverfassung und Haushaltsordnung gewährleisten wir beides.“

Der finanzpolitische Sprecher der CDU Fraktion Steeven Bretz verdeutlicht: „Ohne landeseigene Regelung würde ab 2020 die bundesweite Schuldenbremse greifen und Brandenburg hätte keinen Spielraum in konjunkturellen Schieflagen oder bei Naturkatastrophen mehr gehabt. Deswegen haben wir uns lange für eine Brandenburger Lösung eingesetzt und finden gut, dass diese jetzt auch kommt. Wir werden in Zukunft, wann immer es geht, Altschulden abbauen und haben gleichzeitig die Möglichkeit, auf Ausnahmesituationen zu reagieren.“

Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion betont: „Wir sind vom Bund verpflichtet, die Schuldenregel umzusetzen. Mit der Verankerung in der Brandenburger Verfassung und der Ausgestaltung in der Haushaltsordnung ermöglichen wir dem Land aber einen maximalen Spielraum und können so bei Konjunkturveränderungen oder Notlagen gegensteuern. Das ist eine wichtige Basis, um gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes weiter zu gestalten.“

Axel Vogel, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht: „Nach langem Anlauf steht die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung unmittelbar bevor. Sie wird so ausgestaltet, dass die Handlungsfähigkeit des Landes auch bei Konjunktureinbrüchen und in Notsituationen gewahrt bleibt. Die Rechte des Parlaments werden festgeschrieben und eine Regelung zur Tilgung der Altschulden im Begleitgesetz verankert. Dies ist ein deutliches Signal, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen in grundsätzlichen Angelegenheiten im Brandenburger Landtag möglich ist.

 

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