Brandenburg: Koalition will (Finanz)-Notlage erklären

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Das Brandenburger Parlament soll die Notlage erklären, voraussichtlich im November 2022. So hat sich heute die Koalition in Potsdam abgestimmt. Diese Notlage hat vor allem finanzielle Konsequenzen. Ich will auf einige Eckpunkte eingehen. Von Jörg Vogelsänger

Mit der Erklärung dieser Notlage ist eine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von zwei Milliarden Euro durch das Land Brandenburg verbunden. Diese Ermächtigung endet am 31.12.2024.

Mit diesen Geldern soll das Bundesprogramm „Energiekrise 3. Entlastungspaket“ vom Land kofinanziert werden. Hierfür wird ein notwendiges Volumen von bis einer Milliarde Euro geschätzt.

Beschluss der Koalition

  1. Der Doppelhaushalt ist sinnvoll strukturiert und enthält weitere wichtige Vorhaben der Koalition. Er ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Es mussten dazu alle haushaltswirtschaftlichen Instrumente genutzt werden, z.B. Rücklage, zulässige Kreditaufnahme usw.). Darüber hinaus gehende Spielräume zur Krisenbewältigung bestehen nicht, auch nicht nach der nächsten Steuerschätzung. Auch die Öffnung des Corona-Rettungsschirms für andere Zwecke würde allen Erklärungen des Haushaltsgesetzgebers zur Zeit der Einrichtung widersprechen.
  2. Eine schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern über die Entlastungspakete ist erforderlich. Die Länder können diese fehlende Einigung nicht kraft eigener Maßnahmen „substituieren“. Deshalb muss bereits jetzt Vorsorge getroffen werden.
  3. Wir gehen davon aus, dass auch nach einer Einigung noch weitere Handlungsbedarfe bestehen werden, die auf Länderebene einer Antwort bedürfen. Die Notwendigkeit landespolitischer Unterstützungsmaßnahmen ist daher absehbar.
  4. Solche Landesmaßnahmen sind nur „on top“ auf den Doppelhaushaltsentwurf finanzierbar. Dies erfordert zusätzliche Kreditermächtigungen nach Art. 103 Landesverfassung und die Feststellung des Vorliegens einer „außergewöhnlichen“ Notlage durch den Landtag mit folgender Begründung: Die negativen Folgen der Corona Pandemie dauern noch immer fort und beeinträchtigen bis heute die wirtschaftlichen Wachstumsaussichten. Sie werden verstärkt durch die nicht messbaren Folgen des russischen Angriffskrieges. Sie erfordern kurzfristig unterstützende sowie wirksame Maßnahmen zur Milderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Wirtschaftsabläufe und die Abmilderung der gesellschaftlichen Folgewirkung, insbesondere im Hinblick auf die Energiekrise, die Bewältigung der neuen Bedrohungslage und die damit verbundene Flüchtlingskrise. Konkrete Maßnahmen sind im Detail noch nicht absehbar und lassen sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Jedoch sind zielgerichtete Maßnahmen und Entlastungen bezüglich der in Folge des Angriffskrieges erheblich gestiegenen Energiepreise sowie gezielte Hilfen für betroffene Bereiche der Wirtschaft und sozialer Einrichtungen erforderlich. Eine Alternative dazu besteht nicht.
  5. Wir werden dem Landtag vorschlagen, eine solche Notlage vorausschauend bis Ende 2024 zu erklären (Auch das 200 Mrd. Euro--Paket des Bundes läuft bis einschließlich 2024).
  6. Wir planen das Volumen der Kreditermächtigung nach derzeitigem Stand mit einem Umfang von 2 Milliarden Euro . Die Neuverschuldung des Landes wäre entsprechend anzupassen.
  7. Eine Finalisierung der Inhalte des Brandenburg-Pakets ist erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgter Einigung mit dem Bund möglich, weil erst dann klar ist, wo eine sinnvolle Verzahnung bzw. Ergänzung erfolgen kann.
  8. Die Landesmaßnahmen sind grundsätzlich nachrangig und ergänzend. Was EU und der Bund abdecken, deckt das Land nicht ein zweites Mal ab. Doppelförderungen sind auszuschließen.
  9. Unterstützungsschwerpunkt sind die Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher, hier insbesondere die Entlastung von Familien sowie die Wirtschaft in Form der kleinen und mittleren Unternehmen, die kritische Infrastruktur, der Verkehrsbetriebe, soziale Einrichtungen in den Kommunen und Maßnahmen zur Unterstützung von Transformationsprozessen, z.B. in kommunalen Energieunternehmen. Unterstützungsmaßnahmen müssen einen direkten Bezug haben zur Ursache der Notlagenerklärung. Anderweitig wünschenswerte Vorhaben ohne Bezug zu diesem Hintergrund sind verfassungsrechtlich unzulässig.
  10. Über die nähere Ausgestaltung des Brandenburg-Pakets wird sich die Koalition im nächsten Schrittund in Abhängigkeit von dem Fortgang der Bund-Länder-Beratungen zeitnah und rechtzeitig verständigen. Das Finanzministerium wird dazu einen entsprechenden Entwurf als Beratungsgrundlage vorlegen.

Bund und Länder finanzieren

Mit den verbleibenden Mitteln sollen weitere Hilfen erfolgen. Jedoch gilt es immer: Zuerst wird das Bundesprogramm herangezogen. Doch auch sind die Länder in der Pflicht. Denn dieses ist im eigentlichen Sinn ein Bund-Länder-Programm, da es in erheblichem Maße von den Ländern mit finanziert wird.
„Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Folgen dieser Krise für wesentliche gesellschaftliche Bereiche ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes soweit abzumildern, dass ihre Funktion gewahrt bleibt und eine Existenzbedrohung vermieden wird“, heißt es im Beschluss der Brandenburger Koalition.

Ablauf und Abstufung

In den Jahren 2023 und 2024 wird es ein dreistufiges System der Finanzierung geben.

  • Zuerst erfolgen die Förderungen und Hilfen, die unabhängig von der Energiekrise in den Landeshaushalten enthalten sind. Das geplante Haushaltsvolumen beträgt für Brandenburg im Jahre 2023 15,4 Milliarden Euro und für 2024 15,5 Milliarden Euro.

  • Dann kommen die Bundeshilfen. Hier gibt es weiterhin noch großen Klärungsbedarf.

  • Erst dann kommt unser Landesprogramm, das aus der Notlage-Erklärung beschlossen werden soll.

 

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