G2 Regeln: Das Land winterfest machen

Veröffentlicht in Landespolitik

 

Kanzler-Aspirant und Noch-Vize Olaf Scholz brachte es gestern im Bundestag auf den Nenner: „Wir müssen das Land winterfest machen.“ Das Virus sei noch unter uns und bedrohe die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Über 50.000 Neuinfektionen am Donnerstag sind bedrohliche Zahlen, die nicht nur Ungeimpften Bange machen sollten. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité warnt vor Leichtsinn: „Wir haben eine Pandemie, zu der alle beitragen – auch die Geimpften, wenn auch etwas weniger“. Die Delta-Variante habe leider die Eigenschaft, sich trotz der Impfung zu verbreiten. Die Regierungskoalition in Brandenburg hat deshalb in einer Verordnung die Regeln verschärft.

Corona-Verordnung: Was muss ich beachten?

Für die meisten Brandenburger*, jedenfalls – die vollständig Geimpften und Genesenen (G2) – gibt es keine neuen einschneidenden  Einschränkungen. Sie dürfen Gaststätten, Hotels oder Kinos wie gewohnt besuchen. Allerdings sind die Betreiber gehalten, ihre Gäste zu registrieren. Das ist zu beachten:

Freizeit mit G2

Ab Montag ist der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellness-Zentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich. Auch für Herbergen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.

Ausnahmen

Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G in die Freizeiteinrichtungen; die ungeimpften Erwachsenen müssen zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

Wann gilt G3?

Die 3G-Regelung - Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie für Kinder unter 6 Jahren - gilt jetzt auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel beim Friseur ; davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen.

Masken auf in Schulen

Die Maskenpflicht ab der ersten Schulklasse wird wieder eingeführt. Sie gilt wieder für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Sie müssen sich auch häufiger pro Woche testen: dreimal statt wie bisher zweimal. Wie bisher reicht hier als Nachweis auch eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Selbsttests.

Neu: Maskenpflicht im Hort

In den Innenbereichen eines Horts besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.

Tests in Altenheimen

Mehr Tests gibt es in Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei (bisher: zwei) Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen. Sogar täglich, wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt.

Besucher in Heimen und Krankenhäusern

Auch geimpfte und genesene Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen.

Hintergrund

Zahl der Erkrankten steigt

In Brandenburg hat sich die Zahl der bestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.779 erhöht. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 285,7 (Vorwoche: 159,2).

Erstimpfungen stagnieren

In Brandenburg sind 1.601.478 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote: 63,3 Prozent), 1.546.631 Menschen sind vollständig geimpft (61,1 Prozent). Wer die Zahlen näher anschaut, wird festellen: Am 10. November 2021 wurden bundesweit insgesamt 368.000 Impfdosen verabreicht. Davon führten 71.000 Dosen zu einer vollständigen Impfung. 246.000 Dosen wurden als Auffrischungsimpfungen (Booster) verabreicht. Macht 51.000 Erst-Geimpfte! Fazit: Sie wollen nicht!

Gültigkeit

Die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Brandenburg tritt am 15. November 2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.

*Schreibweise siehe Duden. Für den allgemeinen Plural gilt ohne weitere Erwähnung m/w/d. Auf weitere gesonderte Schreibweisen wird im gesamten Text verzichtet.

 

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