Preiswert Wohnen - Ergebnisse des Wohngipfels

Veröffentlicht in Bundespolitik

 

Die Baubranche boomt. Dennoch fehlt es an Wohnungen überall. In den Metropolen wie Berlin und seinem Brandenburger Umland suchen die Menschen nach bezahlbaren Quartieren. Auf dem Lande, jenseits der Speckgürtel wird es still in den Ortskernen. Häuser stehen leer. Der Bund will gemeinsam mit Ländern und Kommunen den Wohnungsbau ankurbeln und die Planung vereinfachen. Ein Überblick über die Vorhaben des Wohngipfels am 21. September 2018:

Vorteile für Mieter und Hausbauer

Sozialer Wohnungsbau

Der Bund stellt für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens fünf Mrd. Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden.

Die Bundesregierung hat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, damit der Bund sich auch in Zukunft finanziell am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann.

Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2020 und 2021 mindestens zwei Mrd. Euro Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereit. Auch für das Jahr 2019 werden die Kompensationsmittel noch einmal um 500 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro, d.h. auf das Niveau des Jahres 2018, aufgestockt. Die Änderungen des Grundgesetzes werden in Bundestag und Bundesrat mit Vorrang beraten und abgeschlossen.

Baukindergeld

Der Bund stellt in dieser Legislaturperiode für das Förderprogramm Baukindergeld insgesamt 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit soll die Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern gestärkt werden.

Mit dem Baukindergeld werden gezielt Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht dadurch vielen Familien erst den Schritt in das Wohneigentum.

Es wird bundesweit eingeführt und über einen Zeitraum von jeweils 10 Jahren pro Förderjahrgang ausgezahlt. Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von bestehendem Wohneigentum in Deutschland zur Selbstnutzung. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Anträge können seit dem 18. September 2018 mit einer Rückwirkung ab dem 01. Januar 2018 gestellt werden.

Wohnungsbauprämie

Der Bund bekennt sich zur Wohnungsbauprämie und wird diese weiter verbessern. Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreiz insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.

Altersgerecht Umbauen und gemeinschaftlich Wohnen

Mit der Förderung des altersgerechten Umbaus ermöglicht der Bund vielen Bürgern einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Wohnumfeld bis ins hohe Alter.

Seit Anfang August 2018 wird das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ fortgesetzt. Private Eigentümer und Mieter können im Rahmen des Programms – unabhängig von Einkommen und Alter – Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen und bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung vorzunehmen. Die verfügbaren Fördermittel für „Altersgerecht Umbauen“ wurden auf einem Niveau von 75 Mio. Euro verstetigt und für Einbruchschutz auf 65 Mio. Euro erhöht.

Bezahlbares Wohnen sichern

Die Bundesregierung wird den Mieterschutz verbessern und den Anstieg der Mietpreise weiterhin dämpfen – auch bei Bestandsmieten. Dazu wird der Entwurf des Mieterschutzgesetzes vorrangig in Bundestag und Bundesrat beraten werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.

Durch gesetzliche Mindestanforderungen an die standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln wird die Bundesregierung für mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter sorgen. Einfache Mietspiegel werden gestärkt und gesetzliche Mindestanforderungen für qualifizierte Mietspiegel eingeführt. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von 4 auf 6 Jahre erweitert.

Wohngeldreform

Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten weiter unterstützt werden.

Novellierung Wohneigentumsrecht

Die Bundesregierung wird die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren. Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsrechts werden bauliche Maßnahmen wie z.B. Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz erleichtert. Dafür wird die eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2019 Vorschläge vorlegen.

Förderung für Vermieter

Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

Der Bund will den Mietwohnungsbau durch eine steuerliche Sonderabschreibung fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen. Mit dieser steuerlichen Maßnahme werden auch Wohnungen gefördert, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden neu hergestellt worden sind - wie etwa Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum - und für die ein Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird.

Mitarbeiterwohnungen

Bund, Länder, Kommunen, aber auch viele private Unternehmen, müssen als Arbeitgeber attraktiver werden und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Gerade in den wirtschaftsstarken Regionen Deutschlands fehlen Fachkräfte und bezahlbare Wohnungen. Aufgrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen für seine Bediensteten, insbesondere für Sicherheitskräfte, wird der Bund neben dem Erwerb von Belegungsrechten auch wieder selbst als Bauherr auftreten.

Städtebauförderung belebt Ortskerne

Die Städtebauförderung wird auf Rekordniveau von 790 Mio. Euro (Bund) fortgeführt. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung. Länder und Gemeinden tragen mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Städtebaus bei. Dazu gehören die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen und Quartieren sowie die Umnutzung von innerörtlichen Brachflächen. Hier unterstützt der Bund die Länder - beispielsweise im Zusammenhang mit einem bedarfsgerechten ÖPNV-Angebot - allein durch die Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel sowie durch das GVFG-Bundesprogramm mit gegenwärtig rund 9 Mrd. Euro jährlich.

Abgabe von öffentlichen Grundtücken

Bund und Länder verstärken die Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Die Bundesregierung wird über die BImA bundeseigene Grundstücke weiter vergünstigt an Kommunen vergeben und sie damit in die Lage versetzen, rasch die planungsrechtlichen Voraussetzungen herbei zu führen und dann zügig bezahlbare Wohnungen bauen zu können. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 haben wir dafür bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen und die Verbilligungsrichtlinie entsprechend angepasst.

Klimaschutz – wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial

Die erfolgreiche Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudesektor durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie das Marktanreizprogramm werden durch den Bund fortgeführt, die Programme zur energetischen Gebäudesanierung werden gegebenenfalls ausgebaut.

Vereinfachung des Baurechts

Novelle des Baugesetzbuchs

Die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wird sich noch in diesem Jahr mit Vorschlägen zu Änderungen des Bauplanungsrechts beschäftigen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtigt, dort insbesondere folgende Themenkomplexe zu erörtern:

  • Stärkung der Gemeinden in ihrer kommunalpolitischen Aufgabe der Erstellung von Bauleitplänen zur Schaffung von Wohnraum durch eine wohnungspolitische Ergänzung in § 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Einführung eines weiteren neuen Bebauungsplantypus, der sich sektoral mit der Schaffung von Wohnraum auch mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung beschäftigt und über § 34 BauGB hinaus stadtentwicklungspolitische Ziele erfüllen soll

  • Genehmigungserleichterungen für Wohnungsbauvorhaben im Bebauungsplangebiet (§ 31 BauGB) und im Außenbereich

  • Stärkung der Innenentwicklung durch erweitertes Vorkaufsrecht und Baugebot

  • Vereinfachung von Dachgeschossausbau durch Flexibilisierung der Baunutzungsverordnung (Ausgestaltung als Orientierungswerte).

Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren

Die Länder verfolgen dabei das Ziel, weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen. Als Richtschnur für die Bauordnungen der Länder dient die Musterbauordnung (MBO), die in den Gremien der Bauministerkonferenz und unter Beteiligung des Bundes erarbeitet wird. Die Entwicklung und Fortschreibung der MBO ist ein wesentlicher Garant für weitgehend einheitliche Vorschriften in den Kernbereichen des Bauordnungsrechts. Um den Nutzen für die am Bau Beteiligten in der Bau- und Genehmigungspraxis weiter zu verbessern, werden die Länder diesen Weg fortsetzen, dazu zählt auch die Aufnahme der Typengenehmigung in die Musterbauordnung.

Neue Techniken im digitalen Zeitalter

Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben

Serielles und modulares Bauen ist eine schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen. Der Bund wird das im Rahmen seiner eigenen Wohnungsbauprojekte gezielt anwenden. Diese Wohnungen sollen vorzugsweise in großen Städten mit ausgewiesenen Wohnungsengpässen errichtet werden, wie z.B. in Berlin, Köln, Frankfurt, München und Hamburg.

Die Wohnungswirtschaft wird im Mietwohnungsbau verstärkt auf serielles und modulares Bauen setzen. Die Bereitschaft der Länder, die bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen für serielle und modulare Bauweisen auf den Prüfstand zu stellen und nach Erfordernis zu harmonisieren, kann zu diesem Erfolg beitragen. Damit können die Genehmigungsverfahren entlastet und beschleunigt werden.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Der Weg von der Planerstellung zum fertigen Bauwerk wird effizienter gestaltet und damit kostenoptimiert werden. Für den Wohnungsbau werden die am Bauvergaberecht Beteiligten das Vergaberecht im Sinne einer Beschleunigung des Wohnungsbaus vereinfachen. Dafür sollen Vergabeverfahren flexibilisiert und Wertgrenzen befristet angehoben werden.

Zudem nutzen Bund und Länder die Chancen der Digitalisierung. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (federführend), Bayern und Baden-Württemberg, interessierten Kommunen und der Leitstelle XPlanung/XBau in Hamburg entsprechend dem Online-Zugangsgesetz (OZG) den durchgängig digitalen Bauantrag fördern.

Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzen

Technische Standards und Normen sowie Gesetze dürfen nicht dazu führen, dass Bauen und damit auch Wohnen unerschwinglich wird. Die Kosten-Nutzen-Prüfung muss in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen.

Bund und Länder werden gemeinsam an einer Begrenzung der Kostenfolgen der Normung arbeiten. Deshalb haben die Länder als ersten Schritt bereits ein verstärktes Engagement des Deutschen Instituts für Bautechnik in der Normung veranlasst.

Bund und Länder werden damit die Einführung der Folgekostenabschätzung beim DIN, wie in der „Normungsroadmap Bauwerke“ beschrieben, aktiv vorantreiben.

Kostengünstige Gebäudetechnik

Wir begrenzen die Kosten für moderne Gebäudetechnik - sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb werden Bund, Länder und Kommunen die Entwicklung kostengünstiger und zuverlässiger Systeme im Rahmen gezielter Modellvorhaben vorantreiben. Der Bund wird diese durch Forschung flankieren. Der Bund wird dazu die baufachlichen Bestimmungen für den Bau von Bundesbediensteten-Wohnungen aktualisieren.

Ausbildung und Sicherung von Fachkräften

Der Bund wird seine branchenübergreifende Fachkräftestrategie neu ausrichten und auf drei Bereiche konzentrieren: die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräftepotenziale. Mit einer „Nationalen Weiterbildungsstrategie“ gilt es, alle Beschäftigten bei ihren Qualifikationen und Kompetenzen im digitalen Wandel der Arbeitswelt zu unterstützen.

Bedeutender Bestandteil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die Bundesregierung wird hierfür noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die hohe Qualität der Berufsausbildung ist für die Bauwirtschaft wichtig. Die Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern wird in Kürze gestartet. Mit einer breiten Grundbildung in den drei Grundberufen (Hochbau, Ausbau, Tiefbau) und entsprechenden Aufbauberufen wird eine marktgerechte und zukunftsorientierte Qualifizierung gesichert.

 

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