Weitere Hilfe für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz

Veröffentlicht in Landespolitik

 

Der Brandenburger Gesundheits- und Sozialausschuss hat in seiner heutigen Sitzung trotz angespannter Haushaltslage einen gut verhandelten Haushalt beschlossen. So werden durch das Land Brandenburg weiterhin gesetzliche Leistungen finanziert, wie vor allem auch die Krankenhausfinanzierung, der Pakt für Pflege oder die vielfältigen sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote eine gesicherte Fortführung finden. Durch die Koalitionsfraktionen konnten mit Antragsinitiativen zusätzliche Akzente für eine gute und notwendige Gesundheits-, Sozial-, Integrations- und Verbraucherschutzpolitik gesetzt werden. Björn Lüttmann, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender erklärt:

„Für die SPD-Landtagsfraktion hat der Verbraucherschutz einen großen Stellenwert. Nicht zuletzt Krisensituationen wie die Corona-Pandemie oder die gestiegenen Energiepreise haben gezeigt, wie wertvoll die Arbeit der unabhängigen Verbraucherzentrale Brandenburg ist. Gerade im Hinblick auf hohe oder sogar unsittliche Strom- oder Gasrechnungen wird in den nächsten Monaten viel Arbeit auf sie zukommen. Deshalb erhöhen wir das Budget deutlich. Für Menschen, die bereits in Not geraten sind, stärken wir auch die anerkannten Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen. Einen weiteren finanziellen Schwerpunkt setzen wir bei der Umsetzung der Ernährungsstrategie, hier soll vor allem noch gesunderes Schul- und Kitaessen erreicht werden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben besonders Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien vor enorme Herausforderung gestellt. Wir unterstützen daher in Umsetzung der Istanbul-Konvention den weiteren Ausbau der Beratungsinfrastruktur für gewaltbetroffene Frauen im Flächenland Brandenburg, als auch die Täterarbeit und die vertrauliche Spurensicherung. Zusätzlich fördern wir die Arbeit der Frauenbeauftragten in Werkstätten und Wohnformen, als wichtigen Bestandteil bei der gesetzlichen Aufgabe zur Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten. Wir leisten zusätzliche finanzielle Hilfe für die Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen. Von Gewalt betroffene Frauen sollen nach unserem Willen keine Nutzungsentgelte für ihren Aufenthalt in den Frauenhäusern mehr zahlen.

Deutlich mehr finanzielle Mittel gibt es auch für die Familienzentren, welche sich in der Zeit der Pandemie einmal mehr als wichtiger Anker unserer sozialen Infrastruktur erwiesen haben. Sie helfen mit ihrer niedrigschwelligen Beratung gerade einkommensschwachen Familien. Damit Familien und Kinder in Zukunft eine noch stärkere Stimme haben, sichern wir auch die notwendigen Mittel zur Fortsetzung des Brandenburger Familienforums.

Weltweite Konflikte prognostizieren für die kommenden Monate steigende Zahlen an Geflüchteten, auch nach Brandenburg. Daher stellen wir zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg (RAA Brandenburg) zur Verfügung. Somit soll auch in den nächsten Jahren ein wichtiger Beitrag für eine erfolgreiche Integration der verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen geleistet werden.

Im Zusammenhang mit den aktuellen gesundheitlichen Herausforderungen braucht es auch eine gut funktionierende Patientenvertretung, eine Stimme im Gesundheitswesen der Patientinnen und Patienten, die ihren Betrag zur Verbesserungen für alle gesetzlich versicherten Menschen leistet. Damit diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit auch zukünftig bestmöglich geleistet werden kann, unterstützen wir die Arbeit der Koordinierungsstelle zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten.

Nicht zuletzt hat die kürzlich stattgefundene Anhörung im Sozialausschuss gezeigt: Wir müssen auch bei der Finanzierung der Betreuungsvereine eine Schippe drauflegen. Um die Wahrnehmung der zahlreichen Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine sicherzustellen, beantragen wir deshalb zusätzliche finanzielle Mittel.

Darin setzen wir die Hoffnung einer angemessenen rechtlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen und/oder Krankheiten sowie die weiterhin gute Beratung und Unterstützung der Mitglieder der Betreuungsvereine.“

 

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