Waldbrandstufe IV! Die Mark trocken wie lange nicht mehr!

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Mit der brennenden Zigarette auf dem Waldspaziergang? Die glimmende Kippe aus dem geöffneten Autofenster schnippen? Den Holzkohle-Grill für die leckeren Bratwürste in diesen Tagen im Garten entfachen?

Es gibt viele Möglichkeiten, seine Umgebung bei dieser Trockenheit zu verwüsten. In Brandenburg gilt zur Zeit fast überall Waldbrandstufe IV. (Symbolfoto GU/ChatGPT)

Es besteht also: Hohe Gefahr

Sehr trockene Bedingungen. Waldbrände können leicht entstehen und sich schnell ausbreiten.
Die Verbote / Einschränkungen:
  • Offenes Feuer im Wald strikt verboten
  • Grillen im oder am Wald untersagt
  • Rauchverbot im Wald
  • Waldbetreten kann regional eingeschränkt sein
  • Nutzung von Maschinen mit Funkenflug vermeiden

„Momentan haben einige Landkreise in Brandenburg die höchste Waldbrandwarnstufe erreicht. Dies ist ein Beispiel dafür, wie sehr die Anforderungen an Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz in unserem Land steigen“, erklärt Uwe Adler,  Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg. „Mit der Aktualisierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes legen wir die rechtlichen Grundlagen fest, dass Feuerwehr und Katastrophenschutz auch in Zukunft leistungsfähig sind“. Es geht dabei u.a. um: Einsatz neuer Technologien wie Drohnen und die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) mit den Betriebsfeuerwehren.

 

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