Veröffentlicht in Landespolitik
am 02.01.2019 von SPD-LOS
Auf stehenden Gewässern – also den meisten Seen von Brandenburg – dürfen ab jetzt Elektro- Motorboote ohne Sondergenehmigung fahren. Allerdings ist für die Freizeitkapitäne Gemütlichkeit angesagt. Die Motorleistung ist auf ein Kilowatt begrenzt. Das sind immerhin 1,3 Pferdestärken und die reichen für einen Angelkahn allemal.