Veröffentlicht in Bundespolitik
am 09.06.2022 von SPD-LOS
Vor 50 Jahren, am 9. Juni 1972, verabschiedete der (westdeutsche) Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Schon bei der Bundestagswahl im gleichen Jahr durften erstmals alle Bürger/-innen ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Heute wird diskutiert, ob bereits 16-Jährige wählen dürften.
Gegner (m/w/d) der Wahlrechtsänderung bezweifelten (wie auch in der heutigen Debatte) die geistige Reife junger Menschen. Volljährig wurden Jugendliche bis 1975 erst mit 21 Jahren.
Die Befürworter: Bereits 18- bis 21-Jährige stehen im Berufsleben und werden auch mit 18 zum Wehrdienst eingezogen.
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