Veröffentlicht in Landespolitik
am 19.06.2025 von SPD-LOS
Weniger Bürokratie für Kommunen: Künftig wird Städte und Gemeinden Aufträge deutlich einfacher vergeben können. Mit der Anhebung der Wertgrenzen kann die Beschaffungbeschleunigt werden. Das kommt vor allem der mittelständischen Wirtschaft und dem Handwerk entgegen. Laut Innen- und Kommunalminister René Wilke sowie Wirtschaftsminister Daniel Keller gilt die veränderte Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) gilt ab heute, 19. Juni 2025. Die Änderung der KomHKV sieht unter anderem vor:
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird die Wertgrenze der Verhandlungsvergabe auf bis unterhalb des EU-Schwellenwertes (zurzeit 221.000 Euro) festgesetzt. Zuvor lag die Wertgrenze bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Die bisher bis Ende 2025 befristete Sonderregelung für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen bei der Einrichtung und dem Betrieb von Geflüchtetenunterkünften wird um fünf Jahre verlängert – bis zum 31.12.2030.
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