Externer Berater - ja, Entlassung der Bürgermeisterin aus der Verantwortung – nein !

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

 


Die Bürgermeisterin wirkt richtig glücklich seit der externe Berater zur Haushaltskonsolidierung im Gespräch ist. Endlich kommt jemand, der es für sie richtet.
Da legt sie erst einmal gar kein neues Haushaltssicherungskonzept vor, nach dem Einspruch der Kommunalaufsicht der Fraktionsvorsitzenden mit dem Hinweis, was denn ihre kommunalverfassungsgemäßen Aufgaben sind, legt sie dann doch ein „Neues HSK“ vor, was aber das alte ist, mit der Ergänzung, dass es einen externen Berater geben soll, der dann eine wundersame Heilung vornehmen wird.

Dass auch dieses HSK durch den Hauptausschuss abgelehnt wurde, ist natürlich ein Zeichen, dass sich alle gegen sie verschworen haben.
Der Höhepunkt ihrer Anwürfe gegen die bösen Abgeordneten war, dass alle Vorschläge in der Haushaltsdiskussion nur zu Mehrausgaben geführt haben.

Wahrnehmungsstörung ? Frechheit ? Hilflosigkeit ?

Dass es überhaupt eine Jahreszahl als Ziel für den strukturellen Haushaltsausgleich gibt (2017), ist der CDU zu verdanken.

Die Abgabe der Aufgaben einer großen kreisangehörigen Stadt wurde von der SPD-Fraktion gegen die Verwaltung durchgesetzt (350 000 € pro Jahr).
Um dies zu verhindern, instrumentalisierte die Bürgermeisterin sogar den Bürgermeister von Schwedt, der doch seine Parteikollegin Siebke von diesem Vorhaben abbringen sollte.
Welch Wunder! nun da sich abzeichnet, dass die Realisierung mit Hilfe des Landkreises und des Innenministers ganz schnell gehen könnte, ist die Bürgermeisterin ganz begeistert und schon immer dafür gewesen.

So ist sie.

Die konsequente Weiterführung des Personalabbaus entsprechend der Bevölkerungsentwicklung und die Angleichung der Personalkosten an vergleichbare Städte, vornehmlich an Fürstenwalde, ist unsere Forderung.
Fürstenwalde erfüllt seine Veraltungsaufgaben mit vier bis fünf Millionen Euro weniger Aufwand.
Nun stellt unsere Bürgermeisterin fest, dass wir nach den Personalmaßnahmen bis 2015 nur noch fünf Stellen über dem Stellenplan von Fürstenwalde liegen, aber nur eine Million Euro dabei eingespart haben.
Das hieße, dass sich mindestens 43 Stellen in Zuschüssen der Stadt Fürstenwalde wieder finden müssten.
Ist das realistisch?

Für unsere Bürgermeisterin ist das aber ein Argument, dass die Abgeordneten, in diesem Falle wir, falsch liegen.

Wetten, wenn sich herausstellt, dass die Angaben von Fürstenwalde annähernd stimmen, Herr Kühn schuld ist und sie schon immer dafür war, die Personalkosten weiter anzugleichen?!

Ihre eigenen laut verkündeten Einsparvorschläge, z.B. 500 000 € bei den Zuschüssen für das Schwimmbad zu Lasten der Stadtwerke einzusparen, spielt keine Rolle mehr, obwohl sie ein Ergebnis der Prüfung vor der Sommerpause angekündigt hatte.

Unsere Bürgermeisterin lebt das Prinzip, geht etwas gut, dann ist es mein Verdienst, geht es schief, dann sind die blöden Stadtverordneten oder ihre eigene Verwaltung Schuld.
Verantwortung für ihre Verwaltungsangestellten kennt sie dabei nicht.

Dieses Prinzip wird sie versuchen, auch mit Hilfe des externen Beraters umzusetzen.
Er soll den Abgeordneten Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung unterbreiten.
Wenn sie den Vorschlägen folgen, sind sie für schmerzhafte Einschnitte verantwortlich. Sie fügt sich nur dem Votum. Was soll sie auch anderes tun?
Lehnen die Abgeordneten Vorschläge ab, weil sie nur Belastungen der Bürger vorsehen, ohne Eissparungen in der Verwaltung vorzusehen, sind die Abgeordneten schuld.

Am Ende heißt das, gelingt die Haushaltskonsiolidierung, dann ist sie die Erfolgsbürgermeisterin, gelingt sie nicht, dann sind die Abgeordneten verantwortlich, weil sie nicht die richtigen Beschlüsse gefasst haben.

So einfach ist die Weltsicht der Bürgermeisterin.

Wir werden alle vertretbaren Maßnahmen unterstützen, die zu einem strukturellen Haushaltsausgleich führen können, um die Stadt aus ihrer Lähmung heraus zu helfen.
Gleichzeitig werden wir es nicht zulassen, dass sich Frau Püschel aus ihrer Verantwortung stielt.

Unser Prinzip heißt: Zuerst Maßnahmen, die die Verwaltung der Stadt betreffen, dann erst vertretbare Maßnahmen, die zu Lasten der Bürger gehen.

 

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