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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Einwohner von Eisenhüttenstadt,

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Veröffentlicht in Bundespolitik
am 30.08.2026 von SPD-LOS

Ulrich Schellenberg: AfD vor Gericht

Der Berliner Anwalt Ulrich Schellenberg (Präsident des Deutschen Anwaltsverein von 2015 bis 2019) wird ab dem 28. Juni 2026 mit ehemaligen Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, Fachleuten aus Recht, Politik, Wissenschaft und Journalismus in seinen Podcast „AfD vor Gericht“ vom aktuellen Stand eines möglichen Parteienverbots berichten. „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wie es die Politik am Ende der Weimarer Republik getan hat. Die Parallelen sind erschreckend!“ Zehn Folgen sind geplant.

SPD-Brandenburg: Rechtsgutachten belegt Verfassungswidrigkeit der AfD

Zum Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD (s.u.) erklärt Annemarie Wolff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg:

„Das Gutachten ist ein historisches Dokument in der Debatte um die AfD. Auf rund 1.500 Seiten und mit über 2.500 Belegen gelangt es zu einem klaren Ergebnis: Die AfD ist gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Es zieht dabei eine klare Linie: Die AfD ist nicht nur eine rechtsextreme Partei, sie verfolgt auch verfassungswidrige Ziele und besitzt die politische Stärke, diese umzusetzen.

Die Untersuchung ist die bislang umfassendste und methodisch fundierteste Analyse der Partei. Sie zeigt, dass die Missachtung von Demokratieprinzipien und Menschenwürde der politische Kern der AfD ist. Wer unsere Demokratie schützen will, darf diese Erkenntnisse nicht ignorieren.

Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind gesetzt, die wissenschaftlichen Belege liegen auf dem Tisch. Deshalb sieht die Brandenburger SPD-Fraktion die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Dabei stehen wir an der Seite einer engagierten Zivilgesellschaft. Die PRÜF-Demonstrationen in Brandenburg haben den Druck für eine verfassungsrechtliche Überprüfung rechtsextremer Parteien über Monate hinweg aufrechterhalten. Dass das Rechtsgutachten nun zu dem Schluss kommt, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD – zu der auch die Brandenburger AfD gehört – gute Erfolgsaussichten hätte, unterstreicht die politische und rechtliche Bedeutung dieses Engagements.“

Der aktuelle Anlauf zur Prüfung

„Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“. Unter diesem Motto hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Donnerstag, 25.Juni 2026 einen neuen Vorstoß in Richtung AfD-Verbot vorgestellt. Die Begründung: „Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden.

Die Hauptgründe:

  • Die AfD verfolgt politische Gegner und schüchtert sie ein.
  • Sie strebt systematisch danach, die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchenden und LGBTIQ-Personen zu verletzen.
  • Die Partei hat die Mittel und das Konzept, ihre Ziele potenziell umzusetzen.

Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das prüfen wir aktuell in einem Gutachten“. Über 1,38 Millionen Menschen haben gemeinsam für die Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben. Das ist eine der größten Petitionen in der Geschichte der Republik.

https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten

Veröffentlicht in Verkehr
am 27.08.2026 von SPD-LOS

Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU im Landtag Brandenburg bringen einen gemeinsamen Antrag zum Ausbau der Ostbahn als deutsch-polnische Zukunftsachse ein. Sie fordern einen vollständigen zweigleisigen Ausbau und die durchgehende Elektrifizierung der Strecke zwischen Berlin und der deutsch-polnischen Grenze. Die Strecke (RB 26) ist auf deutscher Seite nicht elektrifiziert und teilweise eingleisig.

Konkret verlangen die Fraktionen von der Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Ostbahn als vorrangiger Bedarf in die Bundesverkehrswegeplanung aufgenommen wird. Dazu seien verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen zu überarbeiten. Die Strecke sei als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) aufzunehmen und als europäischer Korridor für militärische Mobilität vorzuschlagen, um EU-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Veröffentlicht in Landespolitik
am 21.08.2026 von SPD-LOS

Am Jahresende 2025 lebten 2.551.889 Menschen in Brandenburg. Das waren 4858 weniger als ein Jahr zuvor – der erste Rückgang seit dem Jahr 2013. Ein Land im Umbruch: Nach Brandenburg zogen 2025 deutlich mehr Menschen, als das Land verließen: Der Wanderungsgewinn lag bei 16.626 Personen. Allerdings wurde er durch einen Sterbeüberschuss von 21.248 – den höchsten seit der Wiedervereinigung - aufgehoben. 35.743 Sterbefälle standen 14.495 Geburten gegenüber (Minus 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Viele Zahlen aus der Statistik. Doch wie sieht die Zukunft aus? (Zusammengetragen und mehrfach ergänzt von Hajo Guhl)