Veröffentlicht in Landespolitik
Das Parlament hat eine Notlage beschlossen, um mit Hilfe des Brandenburg-Paket finanzielle Schieflagen zu vermeiden. Dabei griff die Landesregierung nicht auf Reserven zurück, sondern bediente sich eines "Überziehungskredites".
Die Begründung der Notlage! Die Notlage selbst erkannten sie in vollem Umfang an.
1. Das Verfassungsgericht hat die Notlageerklärung aufgrund russischen Angriffskrieges auf Ukraine bestätigt. Brandenburg befand sich 2023 und 2024 in einer Notlage. Diese Notlage entzog sich der Kontrolle unseres Bundeslandes. Und deshalb war auch die Aufnahme von Krediten grundsätzlich zulässig.
2. Auch die Höhe der geplanten Kredite erschienen dem Verfassungsgericht plausibel.
3. Der Landtag kann den Weg über notlagenbedingten Kreditaufnahmen gehen, ohne vorher andere Finanzierungsquelle wie Rücklagen oder Steuererhöhungen ausschöpfen zu müssen.
4. Und nur hier hat Ihnen das Verfassungsgericht Recht gegeben. Es hat festgestellt, dass aus Notlagenkrediten finanzierte Maßnahmen in einem besonderen Veranlassungszusammenhang zur Krise stehen müssen. Und für diesen Zusammenhang trifft uns als Landtag eine Darlegungspflicht.
Das Brandenburg-Paket wird durch Rückgriff aus Reserven mit einem Nachtragshaushalt finanziert
Die kommende Landesregierung wird weniger Reserven haben!
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