Neues Gesetz zur Jagd auf den Wolf

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Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften“, heißt die Novelle des Brandenburgischen Jagdgesetzes, das der Landtag verabschiedet hat. Danach kann der Wolf nach geltendem Recht gejagt werden. Anders beschrieben: „Verbesserung der Wirksamkeit der Abschussplanung bei erhöhtem Wildschaden durch Weiterentwicklung des Brandenburgischen Jagdgesetzes“. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Wolfgang Roick.

„Mit der Novelle schaffen wir endlich klare, praktikable und rechtssichere Regeln für das Wildtiermanagement in Brandenburg. Der Wolf wird in das Jagdrecht aufgenommen, bleibt aber ganzjährig geschützt. Gleichzeitig ermöglichen wir eine schnellere und rechtssichere Entnahme Schaden stiftender Tiere. Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Weidetierhalter. Ebenso sichern wir ein ausgewogenes Verhältnis von Artenschutz, Jagd und Waldumbau. Brandenburg bekommt damit einen landesweit einheitlichen und praxistauglichen Rechtsrahmen.“

Weiterhin erklärt Wolfgang Roick: „Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt hat diesen Prozess mit viel Augenmaß zum Erfolg geführt – danke für diesen Einsatz! Brandenburg war hier Taktgeber. Wir haben die Herabstufung des Schutzstatus aktiv eingefordert und so den Weg für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz geebnet. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und koordinieren mit unseren Nachbarländern eine pragmatische Umsetzung der neuen Jagdregeln.“

 

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