Finanzministerin Lange: „Die aktualisierte Prognose ergibt eine Verbesserung der Einnahmeerwartungen für Land und Kommunen. Ich nehme das in aller gebotenen Sachlichkeit zur Kenntnis. Die Prognose ist durchaus erfreulich, auch wenn das ebenfalls gestiegene Preisniveau seinen Teil dazu beiträgt. Je weiter die aktuelle Prognose in die Zukunft blickt, umso höher ist allerdings auch die Unsicherheit, so dass ich eher auf die Zahlen für 2021 und 2022 schaue. Insbesondere der weitere Verlauf der Pandemie könnte hier noch mancher Annahme einen dicken Strich durch die Rechnung machen“. Solange das Land auf Neuverschuldung und Entnahme aus der Rücklage angewiesen sei, entstünden durch die verbesserten Erwartungen ohnehin keinerlei neue Ausgabespielräume. Lange: „Dennoch ist davon auszugehen, dass das Land Brandenburg finanzwirtschaftlich besser durch die Jahre 2021 und 2022 kommen wird, als bislang angenommen. Diese Entwicklung kommt für mich auch nicht ganz unerwartet. Der Kurs stimmt.“
Steuerschätzung: Optimismus, aber keine Entwarnung
„Durch gemeinsame Anstrengungen und Entscheidungen mit Weitsicht haben wir bis jetzt finanzpolitisch die Corona-Krise meistern können. Das verdeutlicht die aktuelle Steuerschätzung. Neue Spielräume werden jedoch nicht eröffnet. So der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Jörg Vogelsänger, zur November-Steuerschätzung.
Der Arbeitsmarkt habe sich dabei als besonders stabil erwiesen. Selbst in der Krise würden noch händeringend Arbeitskräfte gesucht. Das Kurzarbeitergeld oder die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten, habe ebenfalls zu einer Stabilisierung des Arbeitsmarktes beigetragen. Vogelsänger: „Arbeit schafft Perspektive und sorgt für Steuereinnahmen, für uns alle. Hier müssen und werden wir mit dem Haushalt 2022 und einer hohen Investitionsquote weitere Akzente setzen“.
Prognose Einnahmen Land Brandenburg 2021 – 2026
Im Ergebnis der November-Steuerschätzung ergeben sich für Brandenburg regionalisiert voraussichtlich folgende Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich:
in Mio. €
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2020
(Ist)
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2021
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2022
|
2023
|
2024
|
2025
|
2026
|
Einnahmen aus Steuern
|
8.196,3
|
9.374,7
|
9.688,6
|
9.995,6
|
10.431,2
|
10.814,7
|
11.215,1
|
Einnahmen Finanzausgleich
inkl. Allg.-BEZ/ GFK-BEZ
|
658,4
|
609,7
|
584,9
|
611,2
|
645,5
|
674,3
|
701,4
|
Einnahmen aus Steuer und Finanzausgleich gesamt
|
8.854,7
|
9.984,4
|
10.273,5
|
10.606,8
|
11.076,7
|
11.489,1
|
11.916,5
|
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
|
-281,5
|
+1.129,7
|
+289,1
|
+333,3
|
+469,9
|
+412,4
|
427,4
|
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in v. H.
|
-3,1
|
+12,8
|
+2,9
|
+3,2
|
+4,4
|
+3,7
|
+3,7
|
(Abweichungen durch Rundungen)
Die Einnahmen des Landes im Jahr 2021 steigen gegenüber dem Ist des Jahres 2020 um rund 1.130 Millionen Euro bzw. 12,8 Prozent an. Dies führt das Land bezüglich der Höhe der Steuereinnahmen auf den erwarteten Pfad von vor der Corona-Pandemie zurück. Im Jahr 2022 wird mit einem weiteren Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 289 Millionen Euro gerechnet. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2021, die Grundlage für den aktuellen Haushaltsentwurf 2022 ist, sind das Mehreinnahmen von rund 527 Millionen Euro. In den weiteren Jahren der Finanzplanung ab 2023 ergeben sich gegenüber der aktuell geltenden Finanzplanung des Landes 2021 – 2025 jeweils jährliche Mehreinnahmen von über 500 Millionen Euro.
Allerdings sind mit dem Ergebnis der neuen Steuerschätzung auch die Auswirkungen auf den Landeshaushalt neu zu bewerten. So ergibt sich ein höherer Betrag der Kommunen an den Steuermehreinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich. Es ergeben sich im Rahmen der Umsetzung des so genannten „Konjunkturbereinigungsverfahrens“ sinkende konjunkturbedingte Nettokreditermächtigungen sowie erste Tilgungsverpflichtungen ab dem Jahr 2023 für das Land. Auch die geplante Inanspruchnahme aus dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ muss jetzt neu angepasst werden. Dies zusammengenommen wird im Jahr 2022 trotz der Mehreinnahmen sogar zu einer geringen zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes führen, die allerdings bereinigt werden kann.
Steuereinnahmen der Kommunen im Land Brandenburg 2021 – 2026
Die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen entwickeln sich nach der November-Steuerschätzung voraussichtlich wie folgt:
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2016
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2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
2025
|
2026
|
in Mio. €
|
2016-2019: Rechnungsstatistik
2020: Kassenstatistik
|
Ergebnis Steuerschätzung November 2021
|
Steuereinnahmen Kommunen
Gesamt
|
1.946
|
2.165
|
2.278
|
2.466
|
2.291
|
2.555
|
2.633
|
2.734
|
2.880
|
3.024
|
3.143
|
Veränderung ggü. Vorjahr absolut
|
115
|
219
|
113
|
188
|
-176
|
264
|
78
|
101
|
146
|
144
|
119
|
Veränderung ggü. Vorjahr (in %)
|
6,3
|
11,3
|
5,2
|
8,3
|
-7,1
|
11,5
|
3,1
|
3,8
|
5,3
|
5,0
|
3,9
|
Für die Kommunen bedeutet die neue Steuerschätzung damit ebenfalls eine Verbesserung: die Einnahmen steigen voraussichtlich von 2,6 Milliarden Euro in 2021 auf rund 3,1 Milliarden Euro in 2026 an. Hinzu kommen die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA). Die hohen Verluste aus der Abrechnung des Steuerverbundes für das Ausgleichsjahr 2020 werden den Kommunen im Rahmen der Umsetzung des brandenburgischen „Kommunalen Rettungsschirms“ lediglich zur Hälfte in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt in den Jahren 2023 und 2024.
In den Ergebnissen für die Kommunen ebenfalls berücksichtigt ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG). Dieser beinhaltet eine unveränderte Verbundquote von 22,43% und eine Verminderung der Verbundmasse zugunsten des Landes um 60 Millionen Euro im Jahr 2022 und jeweils um 95 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024.
Steuerschätzung Land Brandenburg
(2021 gegenüber November-Steuerschätzung 2020, 2022-2025 gegenüber Mai-Steuerschätzung 2021)
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2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
2025
|
Mehr-/Mindereinnahmen (in Mio. €)
Landesebene vor KFA
|
+830,7
|
+527,2
|
+500,5
|
+504,7
|
+524,5
|
davon kommunaler Anteil* (in Mio. €)
|
+183,4
|
+118,2
|
+112,2
|
+113,2
|
+117,6
|
(Abweichungen durch Rundungen)
* Angaben ohne Berücksichtigung aktualisierter Werte für den Familienleistungsausgleich.
Grundlage: Herbstprojektion der Bundesregierung
Mit der Herbstprojektion letzte Woche hatte die Bundesregierung die Erwartungen für das Jahr 2021 von einem Wachstum in Höhe von 3,5 Prozent im Frühjahr auf jetzt 2,6 Prozent gesenkt. Für das folgende Jahr 2022 geht die Bundesregierung dagegen von einer Erholung der Wirtschaft in Höhe von 4,1 Prozent aus. Im Frühjahr lag die Erwartung noch bei 3,5 Prozent. Ein wesentlicher Grund für diese Einschätzung sind die aktuell bestehenden Lieferengpässe, die den Industriesektor stärker belasten als im Frühjahr erwartet. Doch die Auftragsbücher der Unternehmen sind gut gefüllt. Dies lasse im nächsten Jahr eine positive Entwicklung erwarten.
Besonders für das Jahr 2021 werden die Ergebnisse der Steuerschätzung von der aktuellen Preisentwicklung beeinflusst. Die aktuelle Herbstprojektion geht für das Jahr 2021 von einem Anstieg der Verbraucherpreise von 3,0 Prozent aus. Im Jahr 2020 waren es lediglich 0,5 Prozent. Wie üblich ist die Einschätzung der Bundesregierung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. So geht die Herbstprojektion zum Beispiel davon aus, dass es zu keinem weiteren Corona-Lockdown kommt und sich die Situation bei den gegenwärtigen Lieferengpässen bis zum Ende des Jahres 2022 entspannt.