Brandenburg voran: Mehr Frauen ins Parlament!

Veröffentlicht in Landespolitik

 

Der Landtag hat heute ein Parité- Gesetz beschlossen. Es sieht vor, dass Parteien ihre Landeslisten zu Landtagswahlen ab dem Jahr 2020 abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen.

In der Verfassung des Landes Brandenburg heißt in Artikel 12, Absatz 3: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.” In Frankreich gibt es ein entsprechendes Gesetz schon seit dem Jahr 2001. Parteien, die sich nicht daran halten, müssen Strafe zahlen.

Der Gesetzesbeschluss soll jetzt ein Schritt hin zu mehr praktizierter Gleichberechtigung der Geschlechter in der Politik verwirklichen. Brandenburg hat damit als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Allerdings: Die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sind nicht betroffen.

Die rot- rote Regierungsfraktion und stimmten mit den Grünen für die Änderung des Wahlgesetzes. CDU und AfD stimmten dagegen. Sie halten es für verfassungswidrig und wollen dagegen klagen.

SPD- Abgeordnete Klara Geywitz: „Alle beteuern als Ziel, dass mehr Frauen sich politisch engagieren. Bisher wurde aber zu wenig dafür getan. Im Brandenburg Landtag beträgt der Frauenanteil 39 Prozent, im Bundestag nur 31 Prozent. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland möchten wir nun, dass den vielen schönen Worten Taten folgen und das Parlament künftig weiblicher wird. Brandenburg setzt mit dem Parité- Gesetz bundesweit ein Zeichen.“

„Die SPD setzt bei der Listenaufstellung in Bund und Ländern bereits auf volle Parität“, so Klara Geywitz. Jetzt komme erstmals eine gesetzliche Regelung, um die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung in der Politik generell voranzubringen. Den Debatten im Landtag werde weitere angeregte Diskussionen in der Gesellschaft folgen. „Wir freuen uns darauf. Einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung sehen wir gelassen entgegen.“

 

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