Zwölf Euro sind das Minimum

Veröffentlicht in Wirtschaft

 

Die SPD fordert im Bund jetzt zwölf Euro Mindestlohn. Nach einer Studie der Hans Böckler Stiftung würden davon Beschäftigte in unterschiedlichen Branchen, Personengruppen, aber auch Regionen profitieren.

Es gibt eine Reihe von Faktoren für das Risiko Niedriglohn. Neben Geschlecht, die Tätigkeit in Teilzeit oder in befristetem Arbeitsvertrag sind es Arbeitgeber ohne Tarifbindung, eine Betriebsgröße von unter 100 Beschäftigten sowie Helfer- oder Anlerntätigkeiten.

  • Mehr Geld für ihre Arbeit könnten etwa Beschäftigte in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Büroangestellte erwarten. Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung zählen demnach ebenfalls zu den Hauptbegünstigten.

  • Frauen würden überdurchschnittlich profitieren, besonders wenn sie in Teilzeit arbeiten oder mit befristeten Arbeitsverträgen leben.

  • Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen.

Auch nach einem wirtschaftlich hoch erfolgreichen Jahrzehnt ist der Niedriglohnsektor riesig. 2017 bis 2019 arbeiteten in Berlin durchschnittlich 375.000 und in Brandenburg rund 280.000 Menschen zu einem Stundenlohn unter 11,13 Euro. So der Niedriglohnreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

Dazu Sebastian Rüter, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag: „Arbeit soll die Existenz sichern. Wenn allerdings jeder zweite Beschäftigte im Niedriglohnbereich trotz abgeschlossener Berufsausbildung keinen existenzsichernden Lohn erhält, dann wird der politische Handlungsdruck deutlich. Die Märkte regeln eben nicht alles und Respekt vor den Menschen haben Märkte eben nicht automatisch. Es braucht Rahmen und Regulierungen. Die Einführung des Mindestlohnes war überfällig und notwendig“, erklärte Rüter.

Der Mindestlohn habe den freien Fall der Löhne gestoppt. Jetzt gelte es, die Höhe des Mindestlohnes mitwachsen zu lassen mit dem Wohlstand, den wir uns gemeinsam erarbeitet haben. „Es ist gut, dass wir in Brandenburg den Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöht haben und dass die Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vertreten sind, diesen Schritt unterstützt hat.“

Jetzt müsse der Bund nachziehen und der allgemeine Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöht werden. Wir haben bei Einführung des Mindestlohnes gemeinsam gesehen, dass er eben nicht Jobs gefährde. „Wir konnten beobachten, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs weiter stieg“, beobachtete Rüter. „Wir sollten also die gemeinsam gemachten Erfahrungen nutzen für gemeinsames Handeln.“

 

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