Veröffentlicht in Bundespolitik
am 09.11.2004 von SPD-LOS
Zu Verfassungsbeschwerden gegen die so genannten Kontenabrufverfahren erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Das Bundesverfassungsgericht urteilt in staendiger Rechtsprechung, dass solche Steuergesetze verfassungswidrig sind, die nicht konsequent vollzogen werden koennen, weil der Finanzverwaltung die Mittel dazu fehlen. Zuletzt hat es diese Rechtsprechung im so genannten Tipke-Urteil zu Spekulationsgewinnen bei Wertpapieren bestaetigt.