Solaranlage: Wenn Gutes in den Mühlen der Verwaltung hängen bleibt

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Umweltschutz ist in aller Munde und viele Menschen wollen selbst einen Beitrag leisten, zum Beispiel durch die Installation einer Solaranlage. Umso ärgerlicher ist es, wenn sie dabei wie im Fall von Altpfarrer Grätz vor bürokratische Hürden gestellt werden. Von Mathias Papendieck

Das Problem: bei Denkmälern muss jeder Antrag für Solaranlagen einzeln gestellt werden. In meinen Augen ist das ein unnötig komplizierter bürokratischer Aufwand! Unser Ziel ist doch eigentlich klar: wir wollen die erneuerbaren Energien voranbringen. Im Grundgesetz ist in Art. 20a der Klima- und Umweltschutz als Staatsziel formuliert. Diesem Anspruch muss auch die Verwaltungspraxis gerecht werden.

Ich freue mich, dass der RBB dieses wichtige Thema aufgegriffen hat und hoffe, dass Prof. Dr. Drachenbergs Aussagen zur Verbesserung der Genehmigungspraxis schnell umgesetzt werden. Das wäre zumindest ein erster wichtiger Schritt. Unser Ziel muss es aber sein, die Gesetze zum Denkmalschutz in Brandenburg zu ändern, um die Menschen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen, statt ihnen Steine in den Weg zu legen. Nur so können wir die erneuerbaren Energien in ganz Brandenburg effizient voranbringen.

Politik muss den Wandel ermöglichen und aktiv gestalten. Dazu gehört auch, dass die Verwaltungen für die Menschen arbeiten und nicht gegen sie. Ich werde mich weiterhin für Herrn Grätz und alle anderen Betroffenen stark machen.

 

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