Im gestrigen Hauptausschuss wurde unser Versuch, mit einem Kompromiss zur Festsetzung der umstrittenen Grundsteuern und der Gewerbesteuer die Zuweisungen vom Land für Investitionen in der Stadt zu sichern und gleichzeitig die erheblichen Steuererhöhungen zu verhindern, mehrheitlich abgelehnt.
Unser Antrag sah vor, den Forderungen des Innenministeriums für die Zuweisung von etwa 2,8 Mio. € nachzukommen und die Steuern dementsprechend festzusetzen.
Da die Forderungen des Innenministeriums weit unter den zur Rede stehenden Festsetzung der Steuern liegen, wären dadurch Bürger und Unternehmen der Stadt erheblich entlastet worden.
Die Mehrheit der Abgeordneten folgten der Argumentation der Verwaltung, dass wir als Abgeordnete nicht mehr entscheiden dürfen, weil der Kreis bereits auf Antrag der Bürgermeisterin die hohen Steuern entgegen dem Willen der Mehrheit der Stadtverordneten festgesetzt hat und es jetzt nur noch um die paar Euro der Grundsteuer A gehen kann.
Das sehen wir anders. Bis zum 30.06.15 hätten wir Zeit, eine eigene Entscheidung zu treffen.
Die Bürgermeisterin drohte, einen positiven Beschluss zu unserem Antrag zu beanstanden, und damit wären die Fördermittel verloren.
Das zeigte die beabsichtigte Wirkung.
Übrigens:
Die „LINKE“, die in der letzten Stadtverordnetenversammlung noch eine Vertagung der Entscheidung gefordert hatte, um einen Kompromiss zu finden, hatte keinen eigenen Vorschlag und folgte ihrer Bürgermeisterin.
25.Juni 2015
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So sind die Fakten:
Wen betreffen die Grundsteuern und die Gewerbesteuer?
Grundsteuer A: Wird erhoben auf alle landwirtschaftlich genutzten Flächen auf dem
Gebiet von Eisenhüttenstadt. Sie trifft also Eigentümer solcher Flächen.
Grundsteuer B: Wird erhoben auf bebaute Grundstücke zu Wohnzwecken.
Sie betrifft alle Mieter und Eigenheimbesitzer.
Gewerbesteuer: Wird erhoben auf Gewerbebetriebe.
Sie betrifft die Unternehmen in der Stadt.
Die Höhe der drei Steuerarten wird über den „Hebesatz“ von den Gemeinden festgelegt.
Wie stellt sich die Situation in Eisenhüttenstadt dar?
derzeitige Hebesätze beabsichtigte vom Innenministerium
Hebesätze geforderte Hebesätze *
ab 2015
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Grundsteuer A 275% 294% 294%
Grundsteuer B 385% 445% 412%
Gewerbesteuer 380% 395% 350%
* Vom Innenministerium geforderte Hebesätze im Bescheid über die Gewährung von Zuweisungen von Investitionsmitteln in Höhe von 2.826.300,00 € vom 16.10.2013.
Was bedeutet die beabsichtigten Steuererhöhungen für den städtischen Haushalt?
Die Umsetzung der beabsichtigten Hebesätze brächte dem städtischen Haushalt ab 2015
Mehreinnahmen in Höhe von 771.300,00 €.
Davon: Grundsteuer A: 1.300,00 €
Grundsteuer B: 530.000,00 €
Gewerbesteuer: 240,000,00