Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2011

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

 

Anfrage zur Tätigkeit des Notgeschäftsführers Koch in der GeWi
In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde durch die Bürgermeisterin ein uneingeschränkt positives Bild von der Tätigkeit des Notgeschäftsführers Koch in der GeWi gezeichnet. Um dem von der Bürgermeisterin stets betonten Ansinnen der Transparenz zu unterstützen, stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen und bittet um mündliche Beantwortung:
1. Befindet sich die GeWi in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Geschäftsführer Koch? Wenn ja um welche Vorwürfe mit welchem zu erwartenden Schaden für die Gesellschaft handelt es sich?
2. Hat Herr Koch aus Ihrer Sicht gegen Auflagen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der GeWi verstoßen? Wenn ja, wie bewerten Sie diese Tatsache?
3. Wurden durch Sie als Gesellschafterin der GeWi alle üblichen und notwendigen Verträge und Vereinbarungen mit dem Notgeschäftsführer Koch abgeschlossen bzw. getroffen, um die Geschäftsführung der GeWi abzusichern? Gibt es nachvollziehbare Vereinbarungen zur Höhe seiner Bezüge?
4. Sind Ihnen Tatsachen bekannt, aus denen hervorgeht, dass durch den Notgeschäftsführer Koch zum Nachteil der GeWi oder von Tochterunternehmen für sich bzw. ihm bekannte Dritte Verträge mit erheblichem Umfang abgeschlossen wurden? Ergibt sich aus Ihrer Sicht daraus Handlungsbedarf auch unter dem Blickwinkel eventueller Korruption?
5. Warum wurden eventuell bekannte Tatsachen in Ihrem Bericht auf der letzten Stadtverordnetenversammlung nicht erwähnt? Wie schätzen Sie die Wirkung der uneingeschränkt positiven Einschätzung der Tätigkeit des Notgeschäftsführers Koch durch die Gesellschafterin der GeWi auf eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen der GeWi und Herrn Koch ein?
6. Wie stellen Sie in Zukunft eine transparente Information der Öffentlichkeit mit vollständigem Wahrheitsgehalt sicher?

 

Wir vor Ort

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