Reform des Baugesetzes: Leichter Bauen auf eigenem Grund und Boden

Veröffentlicht in Bundespolitik

 

Eine Novelle des Baugesetzbuches soll das Bauen und damit das Wohnen und Leben in Stadt und auf dem Land besser machen. Die Einzelheiten.

  • Wer beispielsweise noch einen großen Selbstversorgergarten hat und Kinder und Enkel, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen, kann mit der neuen Hinterlandbebauung das jetzt für die Familie häufiger möglich machen.
  • Höfe profitieren ebenfalls von der Novelle. Ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude im Außenbereich kann damit besser umgenutzt werden. Zusätzlich kann ein Wohngebäude nun auf bis zu vier Wohnungen erweitert werden, statt bisher zwei.
  • Gilt nicht nur für Bauernhöfe: Ein selbständiges Wohngebäude kann künftig als Anbau an ein bestehendes Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen errichtet werden.

Dazu Johannes Funke, Sprecher für Agrarpolitik der SPD-Fraktion, Brandenburg: „Von Anfang an habe ich mich gegenüber unserer Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die angekündigte Reform des Baugesetzbuches nicht nur die großen Metropolen unseres Landes im Blick hat, sondern auch die Bedürfnisse der ländlichen Räume. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat dazu nun einen wichtigen Beitrag geliefert.

Mit der Baugesetzbuchnovelle würden Dörfer noch lebenswerter. Denn Grundstückseigentümer könnten ihre Grundstücke leichter weiterentwickeln. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.“

 

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