Das Sommersemester 2020 wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bafög-Studenten im Land dürfen ein Semester länger studieren, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile befürchten müssten.
Studentinnen und Studenten dürfen ein Halbjahr dranhängen. Die Koalition wollen das Brandenburgische Hochschulgesetz kurzfristig ändern. Das teilten SPD, CDU und Grüne am Dienstagmorgen in Potsdam mit. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Brandenburg, Katja Poschmann, erklärt dazu: