SPD setzt sich durch: Höheres Kurzarbeitergeld

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Die SPD hat in der großen Koalition im Bund eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise durchgesetzt. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sebastian Rüter, begrüßt die Regelung angesichts der Belastungen für viele Beschäftigte. Eine Übesicht.

Mehr Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt angehoben werden. Diejenigen, die es bei einer um mindestens 50 Prozent reduzierten Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent steigen und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent. Für Haushalte mit Kindern sind 77 Prozent beziehungsweise 87 Prozent vorgesehen. Vorläufig längstens bis Ende 2020. Außerdem wird für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 ein bereits bestehender Hinzu-Verdienst erweitert.

Die Kosten laufen weiter

„Es ist richtig und notwendig, die Arbeitnehmer vor hohen Einkommenseinbußen zu schützen. In Brandenburg haben wegen der Pandemie bereits mehr als 20.000 Firmen Kurzarbeit angemeldet. Die Ausweitung und Erleichterung des Kurzarbeitergeldes zu Beginn der Krise war richtig und wird nun ergänzt. Denn Miete, Kreditraten und sonstige Lebenshaltungskosten laufen für alle weiter; über Monate ist das mit nur 60 oder 67 Prozent des regulären Einkommens nicht zu bezahlen", so Sebastian Rüter

Da die Anhebung ohnehin befristet sei und nur für die Corona-Krise gelte, wäre eine schnellere Regelung und ein Verzicht auf die Staffelung aus SPD-Sicht möglich gewesen. Rüter: "Gleichwohl bin ich froh, dass die CDU/CSU ihre Widerstände nun aufgegeben hat. Die Erhöhung stärkt auch die Kaufkraft und hilft so der Wirtschaft, wieder Tritt zu fassen. Die Erfahrungen mit dem Kurzarbeitergeld in einer so umfassenden Krise mit Auswirkungen auf alle Wirtschaftszweige sollten wir im Nachhinein gründlich auswerten, um dieses wichtige beschäftigungspolitische Instrument für die Zukunft zu modernisieren.“

Länger Arbeitslosengeld

Erwerbslose sind derzeit kaum in neue Jobs zu vermittelt. Deshalb soll Dauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden. Drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Für Arbeitslose ab 50 Jahren gilt: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate verlängert. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate und länger versicherungspflichtig.

Rasanter Anstieg der Kurzarbeit

Bisher haben rund 650.000 Betriebe in Deutschland Kurzarbeit angemeldet. Häufig auch vorsorglich. Besonders betroffen sind Gastronomie und Tourismusgewerbe. Damit wird wohl die Zahl der Kurzarbeiter von 1,4 Millionen aus dem Jahr 2009 wohl überschritten. Damals hatte die Finanzkrise, ausgelöst durch die Banken, ihren Höhepunkt. Lichblick: Unternehmen wie Volkswagen fahren ihre Produktion inzwischen wieder hoch.

 

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