Mindestlohn von 13 Euro schützt vor Altersarmut

Veröffentlicht in Landespolitik

 

Der Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen soll auf 13 Euro pro Stunde steigen. Das hat der Landtag Brandenburg hat am Mittwoch, 22. Januar 2020  in einem Antrag beschlossen. So sollen die Arbeitsbedingungen für zahlreiche Beschäftige verbessert und diese vor Altersarmut geschützt werden.

„Mit der Neufassung des Vergabegesetzes setzen wir den Koalitionsvertrag und ein zentrales Wahlversprechen der SPD um", so der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Rüter. Das verbessere die Arbeitsbedingungen, mache Brandenburg für Fachkräfte attraktiver. "Im öffentlichen Bereich sind wir damit Vorreiter für armutsfeste Mindestlöhne in Deutschland", so Rüter.

Denn der geltende Mindestlohn allein reiche nicht für ein würdevolles Leben im Ruhestand. "Durch die Anhebung der Lohnuntergrenze für Aufträge von Land und Kommunen wollen wir hunderttausende Menschen künftig davor bewahren, zusätzlich zur Rente staatliche Unterstützung beantragen zu müssen."

Dies würde vor allem Beschäftigten nützen, die in Bereichen mit meist niedrigen Löhnen arbeiten. 13 Euro pro Stunde – das sei kein Luxus, aber ein Schutz gegen Altersarmut und deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit. Rüter: "Wir leisten damit einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Ich bedauere, dass die Fraktion der Linkspartei im Landtag unserem Antrag heute nicht zugestimmt hat.“

Der SPD-Abgeordnete fügt hinzu: „Ich setze darauf, dass der höhere Vergabe-Mindestlohn in Brandenburg erneut eine Vorbildwirkung für andere Bundesländer wie auch für private Arbeitgeber entfaltet. Die Befürchtungen, ein Mindestlohn könne Unternehmen gefährden und Arbeitsplätze kosten, haben sich schon vor Jahren als falsch erwiesen."

Im Gegenteil, die Einführung des Vergabelohns habe in Brandenburg und später des gesetzlichen Mindestlohns im Bund den wirtschaftlichen Aufschwung verstärkt und verstetigt. "Wir wollen zudem durch eine Tariftreueklausel im Vergabegesetz verhindern, dass Unternehmen öffentliche Aufträge bekommen, die ihren Beschäftigten nicht den branchenüblichen Lohn zahlen.“

 

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