Brandenburg: kurze Steuererklärung für Rentner und Pensionäre!

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Ab Mai 2019 bietet die brandenburgische Steuerverwaltung Rentnern sowie Pensionären (Plural, Duden) an. Voraussetzung: Sie dürfen ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Bei der vereinfachten „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ können keine weiteren Einkünfte, wie Mieteinnahmen geltend gemacht werden. Die Steuererklärung für Rentner ist ein Projekt der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Die komplette Einkommensteuererklärung ist dabei auf zwei Seiten reduziert.. Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen nicht mehr eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben bei der Veranlagung automatisch. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Vordruck bietet natürlich die Möglichkeit, typische persönliche Aufwendungen wie zum Beispiel für Haftpflichtversicherung, für Spenden, für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Handwerkerleistungen sowie für sogenannte außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) geltend zu machen.

Verwenden kann den vereinfachten Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“, wer ausschließlich Renteneinkünfte und / oder Pensionen, also keinerlei weitere in- oder ausländische Einkünfte wie zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung bezieht. Natürlich bleibt es jedem unbenommen, weiterhin die volle Steuererklärung mit allen Anlagen zu verwenden.

Infos zur kurzen Steuererklärung

Die verkürzte Steuererklärung gibt es im Finanzamt vor Ort oder im Internet auf www.mdf.brandenburg.de/de/steuern unter „Steuern und Finanzamt“ → „Formulare und Vordrucke“ → „Einkommensteuer“ → „Einkommensteuer 20xx“.

Das Finanzministerium des Landes Brandenburg hat für die vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ die Broschüren „Renten und Steuern“ und „Müssen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 Steuern zahlen?“ aktualisiert. Beide Broschüren werden in den Finanzämtern und unter https://finanzamt.brandenburg.de => Broschüren und Informationsmaterial angeboten.

 

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