Am 24. September wird der Deutsche Bundestag gewählt

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Am 24. September 2017 findet die Wahl des Deutschen Budestags statt und Sie wollen es trotz Terminen nicht versäumen, Ihr Grundrecht der Stimmenabgabe warzunehmen? Dann nutzen Sie die Briefwahl, wie, das lesen sie nachfolgend.


 

Ab wann darf ich wählen?

Entgegen der Wahlen im Bundesland Brandenburg (Landtag/ Kommunalwahlen) dürfen an der Wahl zum Deutschen Bundestag nur Personen teilnehmen, die ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und am Wahltag 18 Jahre alt sind sowie eine deutsche Staatsangehörigkeit haben.


 

Was mache ich, wenn ich am 24. September 2017 keine Zeit habe?

Für den Fall, dass Sie am 24. September keine Zeit haben, können Sie auch die Briefwahl nutzen. Dies ist möglich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (Wahlschein) bekommen haben. Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung gehen Sie einfach in die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und geben Ihre Stimme direkt vor Ort ab. Die kommunalen Verwaltungen stellen für die Briefwähler eine Urne bereit.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch per Post beantragen oder in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen und mit nach Hause nehmen. Jetzt können Sie Ihr Kreuz einfach zu Hause machen. Den fertigen Wahlumschlag stecken Sie einfach in den nächsten Briefkasten oder Sie werfen diesen direkt in die Briefwahlurne in Ihrer zuständigen Verwaltung.

Den Briefwahlunterlagen liegt eine Beschreibung bei, wie die Briefwahl ausgeführt werden muss.


 

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung mehr. Kann ich trotzdem wählen?

Das ist kein Problem. Sie brauchen lediglich Ihren Personalausweis. Mit diesem können Sie ganz normal in Ihrem Wahllokal wählen gehen oder die Briefwahl in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.

 

 

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